AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Propangas GmbH für Flüssiggas-Lieferungen bei Behälterversorgung

 

1. Verwendung und Lagerung
Flüssiggas, das für motorische Zwecke verwendet wird, unterliegt der erhöhten Mineralölsteuer. Diese Verwendung muß uns so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass die Lieferung ordnungsgemäß versteuert werden kann. Die Steuer geht zu Lasten des Kunden. Die Lagerung von Flüssiggas unterliegt besonderen behördlichen Bestimmungen, wie Flüssiggas-Verordnung, Landesbauordnung usw. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bestimmungen zu beachten.

2. Liefermenge
Die Liefermenge aus Straßentankwagen wird durch eine geeichte Abgabe-Meßvorrichtung des Fahrzeuges festgestellt, auf dem Lieferschein vermerkt und íst vom Kunden gegenzuzeichnen. Für die Berechnung ist die so ermittelte Mengenabgabe maßgeblich und verbindlich.

3. Auslieferung
Lieferungen in Straßentankwagen erfolgen nur bei genügend befestigten Zufahrtswegen. In Sonderfällen muss der Kunde eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Behälter für die Tankwagen ohne Schwierigkeiten zugängig ist. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt und besteht der Kunde auf Befüllung, übernimmt der Kunde die Haftung und Verantwortung für eventuell dadurch entstehende Schäden, Verluste oder sonstige Kosten. Wir behalten uns vor, die Lieferung abzulehnen, solange der Kunde nicht für ordnungsgemäßen Zugang Sorge getragen hat. Ein verbindlicher Liefertermin bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Unsere Verpflichtung zur Deckung des Bedarfs des Kunden besteht solange und soweit wir nicht durch höhere Gewalt, Streik und Aussperrung, von uns nicht zu vertretender Betriebsstörung und sonstigen von uns nicht zu vertretenden Behinderungen und Ereignissen an der Erfüllung unserer Lieferpflicht verhindert sind. Für die Dauer unserer Behinderung ist dem Kunden der Bezug von Flüssiggas von anderer Seite für diejenigen Mengen freigestellt, die ihm an der vollen Bedarfsdeckung fehlen. Der Kunde erhält das der Propangas GmbH bereits bezahlte Entgelt für Flüssiggas-Lieferungen, die infolge der oben genannten Gründe nicht durchgeführt wurden, rückerstattet. Es steht dem Kunden frei, dieses Entgelt auf die nächste Flüssiggas-Lieferung anrechnen zu lassen. Als Mindestbestellmenge gelten 1.000 Liter, kleinere Bestellmengen werden nur gegen eine Sonderzustellgebühr im Ausmaß von 65 Euro zzgl. MWSt. geliefert.

4. Gewährleistung
Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Fristen und Bestimmungen.

5. Haftung (Ausschluss)
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Sachschäden sind bei leichter Fahrlässigkeit der Propangas GmbH oder ihres Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt
Jede Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, und solange der Kunde mit einer anderen Zahlung – auch aus Kontokorrent – im Rückstand ist, unser Eigentum. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, das im Behälter noch vorhandene Flüssiggas und den in unserem Eigentum befindlichen Behälter wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde hat in derartigen Fällen die Kosten für das Absaugen einschließlich An- und Abfahrt des Tankwagens sowie die anteiligen Kosten für die behördliche Überprüfung und die Rücknahme des Tanks zu tragen.

7. Zahlungsverzug
Ist der in Zahlungsverzug geratene Kunde Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Zinsen in der Höhe von 4% als vereinbart. Ist der in Zahlungsverzug geratene Kunde Unternehmer, so gilt der gesetzliche Zinssatz als vereinbart. Der gesetzliche Zinssatz liegt 8% über dem Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt und für das nächste Halbjahr maßgebend ist. Der Basiszinssatz wird von der Österreichischen Nationalbank verlautbart. Nach Eintritt des Verzuges gehen die Kosten für die zweckentsprechende Betreibung oder Einbringung der Zahlung (z.B. Mahnschreiben, Anwaltskosten etc.) zu Lasten des Kunden.

8. Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung von uns schriftlich anerkannt ist, sie gerichtlich festgestellt wurde oder wenn sie im rechtlichen Zusammenhang mit einer unserer Forderungen steht. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt das Konsumentenschutzgesetz. Die oben erwähnten Aufrechnungseinschränkungen gelten für den Verbraucher nicht.

9. Vertragsübertragung
Für den Fall der Übertragung des Geschäftes des Kunden an Dritte, der Verpachtung, des Verkaufes oder ähnliche Fälle, hat der Kunde seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den jeweiligen Dritten oder das von ihm gegründete Unternehmen oder seine Filiale zu übertragen. Die Vertragsübertragung ist der Propangas GmbH binnen einer angemessenen Frist schriftlich anzuzeigen. Die Vertragsübernahme bedarf der schriftlichen Zustimmung aller Beteiligten. Die Propangas GmbH kann die Vertragsübertragung ablehnen, in diesem Fall endet das Vertragsverhältnis. Die Propangas GmbH hat die Ablehnung der Vertragsübertragung dem Kunden samt der Erklärung der Beendigung des Vertrages binnen einer angemessenen Frist bekanntzugeben.

10. Bereitstellung von Behältern
Die Propangas GmbH wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Behälter bei der Verwendungsstelle des Kunden unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften aufstellen.
Der Kunde beantragt die notwendige behördliche Genehmigung und stellt auf die Dauer der Liefervereinbarung den für die Aufstellung benötigten Grundstücksteil kostenlos zur Verfügung. Er gestattet der Propangas GmbH oder deren Beauftragten jederzeit den Zutritt zum Behälter.
Instandsetzungsarbeiten bei den in unserem Eigentum befindlichen Behältern dürfen nur von der Propangas GmbH oder deren Beauftragten ausgeführt werden.
Änderungen und Reparaturen an den Verbrauchs- und Versorgungs-Anlagen dürfen aus sicherheitstechnischen Gründen nur durch konzessionierte Firmen vorgenommen werden. Die Behälter sind pfleglich zu behandeln.
Der Kunde ist verpflichtet, aufgetretene Schäden, z.B. Undichtheiten, der Propangas GmbH unverzüglich anzuzeigen und die zur Abwendung eines Schadens notwendigen Schritte sofort zu unternehmen.
Nach Beendigung der Liefervereinbarung ist die Propangas GmbH berechtigt, die im Eigentum stehenden Behälter abzubauern und wieder in Besitz zu nehmen.
Die Propangas GmbH ist nicht verpflichtet, den vor der Behälteraufstellung vorhandenen Zustand des Aufstellungsortes wiederherzustellen.

11. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass wir nachstehende Daten des Kunden gem. den Vorschriften des Datenschutzgesetzes abspeichern und weiterverarbeiten: Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer. Der Kunde erteilt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.

12.Rücktrittsrecht gemäß § 3 und § 3a KSchG
(1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 45 Euro nicht übersteigt.
(4) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.: richtig: Vertragsverhandlungen) mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.
(5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen von Privatpersonen sowie Werbeveranstaltungen oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren (§§ 54, 57 und 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1 und 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Es steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 zu.
3a (1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
(2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind
die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
die Aussicht auf einen Kredit,
(3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die in Abs.1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner, bei Bank und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrages.
(4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
der Ausschluss des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist oder
der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt
(5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs.4 sinngemäß

13.Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das jeweils sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien vereinbart, sofern der Kunde ein Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist. Ist der Kunde Verbraucher und hat er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder ist er im Inland beschäftigt, so gilt das jeweils sachlich und örtlich zuständige Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, als vereinbart.

14.Wirksamkeitsbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen , gleich aus welchem Grund, unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand: 02/2014

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